Zum 31.12.2008 ist das neue UWG inkraft getreten, das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb. Trotz des geringen öffentlichen Interesses enthält die Neufassung zahlreiche Änderungen, welche die Tätigkeit jedes Unternehmens berühren. Gerade die Werbung gegenüber Konsumenten oder Endverbrauchern ist nochmals erheblich eingeschränkt worden. Auch Fragen des Markenschutzes und des Urheberrechts, sowie die Gestaltung von Sonderaktionen werden im UWG geregelt. Um teuren Abmahnungen vorzubeugen sollten sich also auf dem Laufenden halten. Zum Glück müssen Sie sich nicht durch beamtendeutsche Gesetzestexte kämpfen – die Kanzlei Päsel Reiff Seifried aus Frankfurt a.M. bietet den praktischen Leitfaden “Rechtssicher werben nach neuem UWG” zum Download an, der alles Wichtige schön zusammenfasst.

Getagged mit
 

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind markiert *

*

* Copy this password:

* Type or paste password here:

Du kannst folgende HTML-Tags benutzen: <a href="" title=""> <abbr title=""> <acronym title=""> <b> <blockquote cite=""> <cite> <code> <del datetime=""> <em> <i> <q cite=""> <strike> <strong>