Dr. Martin Schirmbacher von den Härting Rechtsanwälten hat ein E-Paper zum Thema Rechtsvorschriften für Unternehmen in Twitter geschrieben. Dort stellt er Gesetze und aktuelle Urteile zusammen, die den Rahmen für “sicheres” Twittern abstecken. Die Checkliste am Ende des Papers möchte ich hier zitieren:

  • Verwenden Sie keine fremden Marken oder Namen im Twitter-Account.
  • Holen Sie (Online-)Nutzungsrechte ein, wenn Sie geschützte Backgrounds oder Profilbilder nutzen.
  • Binden Sie Web-Impressum ein.
  • Bezahlen Sie nicht andere für Werbung auf Twitter, wenn dies nicht kenntlich gemacht wird.
  • Versenden Sie keine werbenden Direkt-Nachrichten ohne Einwilligung.
  • Twittern Sie nichts, was Ihnen für Ihre Unternehmenswebsite rechtlich zu unsicher wäre.
  • Machen Sie Ihren twitternden Mitarbeitern Vorgaben für die Twitter-Nutzung

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4 Responses to Diese Gesetze sollten twitternde Unternehmen beachten

  1. Mario Carla sagt:

    RT @marcelschreyer: Diese Gesetzte sollten twitternde Unternehmen beachten: http://ow.ly/18A3A #twitter #recht

  2. RT @marcelschreyer Diese Gesetzte sollten twitternde Unternehmen beachten: http://ow.ly/18A3A #twitter #recht

  3. Gut aufbereitete Infos RT @marcelschreyer: Diese Gesetzte sollten twitternde Unternehmen beachten: http://ow.ly/18A3A #twitter #recht

  4. Diese Gesetzte sollten twitternde Unternehmen beachten: http://ow.ly/18A3A #twitter #recht

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